Verkehrsunfall in Heilbronn? - Wir vertreten Sie in allen Belangen des Straßenverkehrsrechts

Die eigentliche Interessenwahrung für unsere Mandanten beginnt bereits unmittelbar mit dem Verkehrsunfall an der Unfallstelle. Gerne stehen wir Ihnen direkt nach dem Unfall als erfahrene Ansprechpartner im Verkehrsrecht zur Verfügung, um von Beginn an die für Sie richtige Weichenstellung nach einem Verkehrsunfall, ob in Heilbronn und Umgebung oder bundesweit bzw. im Ausland, gemeinsam mit Ihnen abzustimmen. Denn oftmals sind wesentliche Entscheidungen für die Chance, Ihre Ansprüche vollumfänglich realisieren zu können, schon unmittelbar nach dem Verkehrsunfall zu treffen. So sollten Sie unbedingt eigene Erklärungen an der Unfallstelle ebenso vermeiden wie auch voreilige Vereinbarungen mit der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Zudem stellen sich regelmäßig die Fragen danach, ob eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls erfolgen soll, ob und wie sich eine mündliche oder gar schriftliche Erklärung der Parteien unmittelbar nach dem Verkehrsunfall für Sie auswirkt, was Sie nach dem Verkehrsunfall mit Ihrem Fahrzeug anfangen sollen und etwa ob, wann und durch welchen Arzt ggf. eine medizinische Untersuchung Ihrer Person erforderlich ist, um die Realisierung von Schmerzensgeldansprüchen zu gewährleisten, etc.
Erste Schritte nach Verlassen der Unfallstelle betreffen schließlich das Prozedere der Regulierung Ihres Sach – und Personenschadens gegenüber dem Gegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese gehen wir gerne mit Ihnen gemeinsam und nehmen die Korrespondenz mit der Gegenseite in fachkundige Hände. Darüber hinaus gilt es, Ihre versicherungsrechtlichen Obliegenheiten gegenüber Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu berücksichtigen, um Rechtsnachteile für Sie zu vermeiden. Unsere Rechtsberatung im Verkehrsrecht ist also umfassend und berücksichtigt insbesondere auch die versicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Ein in der Regulierung von Schäden nach einem Verkehrsunfall erfahrener Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Heilbronn ist für die Wahrung Ihrer Interessen in der Regel erforderlich, da die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nahezu standardmäßig Ihre Ansprüche als Geschädigter zu kürzen versuchen. Aus unserer Erfahrung betrifft dies insbesondere nachfolgende Positionen nach einem Verkehrsunfall, welche sodann streitig zu verhandeln sind, wozu nur ein im Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt in der Lage ist:
- Stundenverrechnungssätze
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallschaden
- Haftungsquote
- Sachverständigengutachten
- Totalschaden
- Wirtschaftlicher Totalschaden
- Reparaturkosten
- Fiktive Reparaturkosten
- Wahl der Reparaturwerkstatt
- Wertminderung
- Neuwagenregulierung
- Standkosten
- Abschleppkosten
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Verdienstausfallschaden
- Heilbehandlungskosten
- etc.
Die Kontaktaufnahme mit unseren im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwälten ist so bequem wie unkompliziert telefonisch (Tel.: 07133 / 2069935) und per E-Mail möglich. Gerne erhalten Sie einen kurzfristigen Termin zur ausführlichen Besprechung und Beratung Ihres Einzelfalls.

