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Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall – Teilzahlung bestätigt Anspruch dem Grunde nach
Das Landgericht Heilbronn (Urteil vom 22.11.2011 Az 3 S 3/11) hatte in der Berufungsinstanz einen Fall zu beurteilen, wie er in der Regulierungspraxis regelmäßig auftritt. Der Versicherer hatte außergerichtlich bereits einen Teilbetrag der tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten gezahlt und im Übrigen nur zur Höhe der Mietwagenrechnung Bedenken geäußert. Im Rechtsstreit vor den Gerichten, in welchem der Geschädigte die restlichen Mietwagenkosten geltend machte, wandte der Versicherer im Widerspruch hierzu allerdings ein, dass der Geschädigte doch dem Grunde nach gar keinen Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten gehabt hätte.
Das Landgericht Heilbronn stellte nunmehr im Urteil vom 22.11.2011 fest, dass der Versicherer mit der Teilzahlung auf die Mietwagenkosten, die Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten dem Grunde nach anerkannt habe. Demnach könne der Versicherer im Prozess mit der Einwendung, die sie bereits zum Zeitpunkt der Teilregulierung hätte vortragen können, nun nicht mehr gehört werden.
Eingestellt am 09.01.2012 von Rechtsanwalt Richard Herber
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