Befangener Richter bei Ordnungswidrigkeit

Besteht ein Richter trotz eines begründeten Entbindungsantrages auf das Erscheinen des Betroffenen in der Hauptverhandlung, besteht die Besorgnis der Befangenheit.

Sofern Richter Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zwingen, in der Hauptverhandlung zu erscheinen, obwohl diese mitgeteilt haben, dass sie keinerlei Angaben zur Sache machen werden, besteht die Besorgnis der Befangenheit.

Dies vor dem Hintergrund, dass bei einem besonnenen Betroffenen dann der Eindruck entstehn könnte, dass der Richter ihn nur deshalb vom persönlichen Erscheinen nicht entbindet, damit der Einspruch zurückgenommen wird(so AG Fulda gem. Urteil vom 15.08.2011).

Fazit dieses Urteils ist, dass man frühzeitig einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen sollte auch - oder gerade auch dann - wenn der Bußgeldbescheid vor einem weit weg entfernten Gericht verhandelt werden muss.



Eingestellt am 09.01.2012 von Rechtsanwalt Felix Schmidt/Fachanwalt für Strafrecht
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